Bundesverfassung (Österreich)

Beschluss vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt.[2]
Am gleichen Tag wurde die Abschaffung der (Kriegs-)Zensur beschlossen.[3]
Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich (Art. 1: Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt. Art. 2: Deutschösterreich ist Bestandteil der Deutschen Republik. Art. 9: Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechts)[4]