(Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem)
https://travel-europe.europa.eu/etias_en
https://www.youtube.com/watch?v=Ngu5fgwd4NE
Das künftige ETIAS wird die Angaben mit den folgenden Datenbanken abgleichen:
Datenbank 01: Einreise-/Ausreisesystem (EES) (geplant)
Datenbank 02: Schengener Informationssystem (SIS)
Datenbank 03: Visa-Informationssystem (VIS)
Datenbank 04: EURODAC (European Dactyloscopy) (Fingerabdruck-Identifizierungssystem)
Datenbank 05: Europol Information System (EIS)
Datenbank 06: Stolen and Lost Travel Documents Database (SLTD) von Interpol
Datenbank 07: Travel Documents Associated with Notices (TDAWN) von Interpol
Anzugebende Daten
Folgende Daten müssen voraussichtlich beim Ausfüllen des ETIAS-Formulars angegeben werden:
Informationen über den Antragsteller
01. Fingerabdruck (Biometrischer Reisepass)
11. Familienname
12. Geburtsname
13. Vorname
14. Künstlername
15. Geschlecht
16. Geburtsdatum
17. Geburtsort
18. Geburtsland
Informationen bezüglich der
30. Staatsangehörigkeit
31. Wohnanschrift
31. E-Mail-Adresse
32. Telefon
33. Mobilfunknummer
40. Ausbildung
41. Arbeitserfahrung
42: Angaben zum ersten EU-Land, in das der Antragsteller beabsichtigt zu reisen.
Der Antragsteller wird hierbei verpflichtet das erste angegebene Land beim EU-Eintritt aufzusuchen. Ein Weiterreisen kann auch mit ETIAS-Reisegenehmigung durch die nationalen Grenzbeamten in der EU noch unterbunden werden.
sonstige Fragen bspw. zum
50: Gesundheitszustand
51: getätigten Reisen in Kriegsgebieten
52: getätigten Reisen in Konfliktregionen
53: oder in die der Antragsteller abgeschoben
60: oder ausgewiesen wurde sowie
61: frühere Einträge in Strafregister.
70: bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte den Antrag für ETIAS stellen.
71: Familienangehörige von EU-Bürgern aus einem anderen Land müssen
72: Nachweise für die Beziehung, die
73: Aufenthaltsgenehmigung und weitere Informationen einreichen.